EU-Ökodesign-Richtlinie
EU-Ökodesign-Richtlinie
Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgenden Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentags Regelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.